Rz. 204

Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt.

Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bedarfssätze wie diejenigen für im eigenen Haushalt lebende studierende Kinder gelten.

Solche Bedarfssätze können nur Richtschnur dafür sein, was bei durchschnittlicher Einkommenssituation der Eltern an Ausbildungsunterhalt verlangt werden kann. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass der Bedarfssatz von 860 EUR bereits dann überschritten wird, wenn das gemeinsame Einkommen der Eltern die 9. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle erreicht und das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt, so dass eine Einordnung nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Der Auskunftsanspruch ist seinem Umfang nach identisch mit dem Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Im Falle notwendiger gerichtlicher Geltendmachung kann dies im nachfolgenden Umfang geschehen.

 

Rz. 205

Muster 2.24: Antrag auf Auskunftsverpflichtung Kindesunterhalt

 

Muster 2.24: Antrag auf Auskunftsverpflichtung Kindesunterhalt

I)

Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller zu Händen der Kindesmutter Auskunft im nachstehenden Umfang zu erteilen:

1) Über sein Vermögen durch Vorlage eines spezifizierten Vermögensverzeichnisses über alle aktiven und passiven Vermögenswerte im In- und Ausland zum _________________________.
2)

Über sein Einkommen im Zeitraum vom _________________________ bis zum _________________________ (1 Jahreszeitraum)

a) aus nichtselbstständiger Arbeit durch Vorlage eines spezifizierten und nach Monaten systematisch geordneten Verzeichnisses, in dem das gesamte lohnsteuerpflichtige und nicht lohnsteuerpflichtiges, laufendes oder einmaliges Arbeitsentgelt einschließlich aller Zulagen, Zuschläge, Sonderleistungen, geldwerter Vorteile sowie Auslösen und Spesen und auf der Ausgabenseite je als gesonderte Posten die einzelnen steuerlichen Abzugsbeträge unter Angabe der verwendeten Steuerklasse und steuerlicher Freibeträge sowie die einzelnen Abzugsbeträge (Arbeitsnehmeranteile) für die gesetzliche Sozialversicherung angegeben sind,
b) das keiner einkommenssteuerlichen Einkunftsart unterfällt, wie beispielsweise Lohnersatzleistungen aller Art und Sozialleistungen für den gleichen Zeitraum
c) und diesbezügliche selbst getragene Aufwendungen für die soziale Sicherung für den gleichen Zeitraum; spezifiziert nach Monaten und die einzelnen Aufwendungen. Mögliche Arbeitgeberzuschüsse sind gesondert aufzuführen.
d) Aus allen anderen Einkunftsarten (insbesondere bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit) durch Vorlage eines spezifizierten und nach Jahren und Einkunftsquellen systematisch geordneten Verzeichnisses, in dem alle Einnahmen und Ausgaben angegeben sind.
e) Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die steuerliche Gebäudeabschreibung gesondert auszuweisen. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft ist Auskunft über den ermittelten Gewinn sowie die Privateinlagen und Privatentnahmen zu erteilen.
II.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, die zu erteilende Auskunft zu belege durch Vorlage der nachstehenden Unterlagen:

1) Die abgegebenen Einkommenssteuererklärungen für die Jahre _________________________ bis _________________________ (3 Jahre) mit allen amtlichen Anlagen (z.B. Analgen N, KSO, GSE, V) und alle dazugehörigen Steuerbescheide samt eventueller Berichtigungsbescheide.
2)

Zum Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit für den in Ziffer I. 2. a) angegebenen Zwölfmonatszeitraum

a) Detaillierte Lohn- Gehalts- oder Bezügeabrechnungen
b) Abrechnungen über Spesen und andere Nebenleistungen
c) soweit betroffen, Provisionsabrechnungen.
3)

Zum Renteneinkommen für den gleichen Zeitraum

a) die Rentenbescheide oder Bewilligungsschreiben
b) die letzte Rentenanpassungsmitteilung
c) Rentenabrechnungen unter Einbeziehung von Zuschüssen und Abzügen für die Kranken- und Pflegeversicherung.
4)

Zum Einkommen aus Kapital im Zeitraum vom _________________________ bis _________________________ (1 Jahreszeitraum)

a) Abrechnungen, Gutschriften und Ausschüttungsbescheinigungen über den Kapitalertrag, speziell Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus GmbHs
b) Abrechnungen über einbehaltene inländische und ausländische Steuern
c) bei Beteiligung an einer GmbH, auch in mittelbarer Form, die vollständigen Gewinnermittlungen sowie die Eigenkapitalgliederungen der Gesellschaft.
5)

Zum Einkommen aus Vermietung und Verpachtung für _________________________ bis _________________________ (3 Jahre)

a) spezifizierte Abrechnungen über alle Einnahmen und Ausgaben
b) die Anlagen V zu den Einkommenssteuererklärungen oder Gemeinschaftserklärungen
c) beim Finanzamt eingereichte Anlagen, Übersichten und Erläuterungen
6)

Zum Einkommen aus selbstständiger A...

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