Rz. 871

Nach dem Tode eines Elternteils richtet sich der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des vollen Bedarfs gegen den überlebenden Elternteil, so dass diesem auch die Minderung der Bedürftigkeit durch die Waisenrente in voller Höhe zugutekommt.[1220] Eine dem Kind nach dem Tode eines Stiefelternteils gewährte Waisenrente entlastet die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht im Verhältnis ihrer Haftungsanteile.[1221] Die für ein minderjähriges Kind gezahlte Halbwaisenrente ist auf seinen Barunterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem es lebt, nur zur Hälfte anzurechnen.[1222]

[1220] OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1241.
[1221] BGH FamRZ 1980, 1109; OLG Hamm FamRZ 1980, 479.
[1222] BGH FamRZ 2009, 762 = FuR 2009, 409 im Anschluss an BGH FamRZ 1980, 1109, 1111.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge