Rz. 13

Während der letzten Phase wird mittels weiterer Auswahlverfahren der beste Kandidat ermittelt. Es muss eine Entscheidung getroffen werden, auch wenn mehrere Personen gut geeignet erscheinen. Besonders wichtig in dieser Phase ist die Einhaltung der Objektivität und Vermeidung von Verzerrungen.

Wie bei normalen Einstellungsgesprächen ist hierbei der Umgang mit erlaubten/unerlaubten Fragen zu beachten, der nicht selten Anlass zu Streitigkeiten gibt. Dabei ist der Übergang oft fließend. In einer Situation ist die Frage noch erlaubt, in einem anderen Zusammenhang bereits nicht mehr. Prinzipiell darf der Personalverantwortliche nach allem fragen. Er muss nur beachten, dass der Bewerber bei unerlaubter Fragestellung nicht die Wahrheit zu sagen braucht und ihm später keine arbeitsrechtlichen Nachteile drohen.

Erfahrene Profis können aus dem Umgang mit unerlaubten Fragen auch Rückschlüsse auf den Charakter des Befragten ziehen. Die Palette reicht von aufrichtiger Ehrlichkeit, über Stressanfälligkeit bis zu offenkundigem Lügen.

 

Rz. 14

Neben der Auswahl des Expatriates gibt es eine Reihe weiterer vorbereitender Fragestellungen, für die i.d.R. die Personalabteilung verantwortlich ist, die also den gesamten Transferprozess ausarbeiten und begleiten sollte. Dies sind im Einzelnen:

Kontaktaufnahme und Kommunikationssteuerung mit den zuständigen Fachabteilungen, wie z.B. mit der Steuerabteilung/Gehaltsabrechnung zur Berechnung der abzuführenden Steuern, mit der Rechtsabteilung zur Beantragung der notwendigen Genehmigungen (Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigung), Check der persönlichen Voraussetzung zur Beantragung der Reisevisa;
Beratung des Mitarbeiters über den Auslandseinsatz hinsichtlich kultureller und landesspezifischer Begebenheiten;
Beratung der Familie des Mitarbeiters, Erarbeitung der Bedürfnisse;
Vorbereitung der vertraglichen Unterlagen;
Ausarbeitung der sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen;
Kontaktaufnahme mit Relocation-Agenturen zur Wohnungssuche;
Auswahl eines Speditionsunternehmens.
 

Rz. 15

Um den Transferprozess effektiv zu gestalten, bietet es sich an, die dargestellten Schritte nicht Punkt für Punkt abzuarbeiten, sondern – soweit dies sinnvoll ist – einige dieser Schritte gleichzeitig einzuleiten. So ist die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen i.d.R. ein langwieriges Verfahren, welches durch das Unternehmen oder den Arbeitnehmer nicht beeinflusst werden kann, sondern zeitlich von der Schnelligkeit der Bearbeitung durch die Behörde abhängig ist. Die Beantragung der notwendigen Genehmigungen sollte daher so frühzeitig wie möglich vorgenommen werden, auch wenn nicht alle Punkte des Auslandseinsatzes geklärt sind. Empfehlenswert ist hierbei auch bereits in einer frühen Phase des Auswahlprozesses, insb. bei Auslandsprojekten mit engem Zeitplan, etwaige Besonderheiten zu Visa und Arbeitsgenehmigung im Zielland abzufragen, um spätere Rückschläge aufgrund langwieriger Behördenverfahren zu vermeiden.

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