Rz. 67

Für den Anwalt, der dem Mandanten das Vorgehen im Wege der Prozessfinanzierung empfiehlt, ist es wichtig sich einen Überblick zu verschaffen über die in Betracht kommenden Prozessfinanzierer sowie deren Bedingungen.

Die Bedingungen der Prozessfinanzierer variieren hinsichtlich der

Beschränkung auf bestimmte Rechtsgebiete,
Streitwerthöhen und Streitwertgrenzen sowie
Höhe der Beteiligung am Erlös im Erfolgsfall.

Als aktuelle Hilfe zur Beschaffung des Überblicks kann verwiesen werden auf Kallenbach.[44]

[44] Kallenbach, Die Möglichkeit der Prozessfinanzierung durch Dritte, AnwBl 2010, 352 f.

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