Rz. 56
Für die Abwesenheit aus der Kanzlei erhält der Rechtsanwalt für einen Zeitraum vom
bis zu 4 Stunden | 30,00 EUR, |
bis zu 8 Stunden | 50,00 EUR, |
mehr als | 80,00 EUR. |
Die Pauschale wird bei mehreren Tagen Abwesenheit für jeden einzelnen Tag gesondert berechnet. Entscheidend ist die Dauer der Abwesenheit vom Kanzleisitz, einschließlich Mittagessen und Wartezeiten, sowie eines eingeplanten Zeitpolsters.[70]
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