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Der Gegenstand der Vereinbarung sollte genau beschrieben werden. Bei Pauschalvereinbarungen sind eine genaue Definition des Mandats und die Angabe, wann die Beratung durchgeführt wird, besonders wichtig. Im Hinblick auf eine noch immer nicht gänzlich beseitigte Zweifelsfrage, wann die Gebührenpflichtigkeit des Beratungsmandats beginnt, sollte ggf. ausdrücklich aufgenommen werden, dass die Vorbereitung der Besprechung durch Aktenstudium mit erfasst ist.

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