Rz. 50

Liquidiert der Anwalt nach den Abrechnungsgrundsätzen, die einige Haftpflichtversicherer seit Auslaufen der Regulierungsempfehlungen anbieten, so hat dies auch auf den Gegenstandswert Einfluss. Abgerechnet wird hier nämlich nach dem tatsächlich gezahlten Entschädigungsbetrag, dem sog. Erledigungswert. Maßgebend ist danach für die Vergütungsforderung des Anwalts gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer nur, welche Beträge vom Haftpflichtversicherer anerkannt oder gezahlt worden sind. Auf den Umfang des Auftrags, den der Mandant erteilt hat, bzw. auf die Höhe der vom Mandanten geltend gemachten Forderung kommt es nicht an.

 

Rz. 51

 

Beispiel

Fahrer F ist bei einem Verkehrsunfall verletzt worden und verlangt ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 EUR. Er beauftragt Anwalt A mit der außergerichtlichen Geltendmachung. Der Haftpflichtversicherer V hält ein Schmerzensgeld nur in Höhe von 10.000 EUR für angebracht. Auf dieser Basis wird die (insgesamt durchschnittliche) Angelegenheit einvernehmlich geregelt.

 
Vergütungsanspruch A gegen V (Wert: 10.000 EUR)
1. 2,1-Geschäftsgebühr (Abrechnungsgrds.) 1.289,40 EUR
2. Auslagenpauschale, VV 7002   20,00 EUR
Zwischensumme 1.309,40 EUR  
3. Umsatzsteuer, VV 7008   248,79 EUR
Gesamt   1.558,19 EUR
Vergütungsanspruch A gegen F (Wert: 15.000 EUR)
1. 1,3-Geschäftsgebühr, VV 2300   933,40 EUR
2. 1,5-Einigungsgebühr, VV 1000   1.077,00 EUR
3. Auslagenpauschale, VV 7002   20,00 EUR
Zwischensumme 2.030,40 EUR  
4. Umsatzsteuer, VV 7008   385,78 EUR
Gesamt   2.416,18 EUR
 

Rz. 52

Anders als im Verhältnis des Anwalts zum Mandanten gilt im Verhältnis zum Versicherer: Gegenstandswert ist der Betrag, auf den man sich einigt, nicht der Betrag, über den man sich einigt. Zu der Frage, ob der Anwalt in diesen Fällen von seinem Mandanten die Differenz zwischen den gesetzlichen Gebühren und den nach den Abrechnungsgrundsätzen berechneten Gebühren verlangen kann (vgl. § 3 Rdn 16 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge