Rz. 347

 

Beispiel 2.25

Die Ausgangswerte entsprechen dem Beispiel 2.24 (siehe Rn 346).

Die Haftpflichtversicherung rechnet sowohl mit der Unfallversicherung (GUV) als auch mit der privaten Krankenversicherung nach Teilungsabkommen (und nicht nach Rechtslage) ab.

 
Aufwand der Beteiligten   geschuldeter Schadenersatzbetrag
Haftung: 80 % 50 % 30 %
kongruenter Schaden 10.000 EUR Ersatz:  8.000 EUR 5.000 EUR 3.000 EUR
Aufwand 1. AS 1.000 EUR Rechtslage  1.000 EUR 1.000 EUR   750 EUR
2. GUV 3.000 EUR TA-Quote[250] 1.800 EUR[251] 1.800 EUR 1.800 EUR
3. PKV (Zusatz-) 3.000 EUR TA-Quote[252] 1.650 EUR[253] 1.650 EUR 1.650 EUR
4. Beihilfe 3.000 EUR Rechtslage  1.000 EUR --- ---
Rangfolge der bevorrechtigten Befriedigung: 1. unmittelbar anspruchsberechtigte Person, SVT (gleichberechtigt)
2. siehe 1. (gleichberechtigt)
3. Private Kranken-/Pflegeversicherung
4. Dienstherr/Beihilfeträger
 

Rz. 348

Für die Schadenersatzleistung an die Beihilfe ist eine Berechnung wie im Beispiel 2.24 (siehe Rn 346) anzustellen. Es sind dabei nicht die tatsächlichen Zahlungen (an GUV und PKV) im Rahmen des Quotenvorrechts zu berücksichtigen, sondern ausschließlich die nach Rechtslage an GUV und PKV – fiktiv – geschuldeten Zahlungen.

 

Rz. 349

Die Grundzüge zum Quotenvorrecht gelten auch dann, wenn mit der PKV[254] oder dem SVT[255] (z.B. Krankenkasse, GUV) im Rahmen eines Teilungsabkommens abgerechnet wird. Für Anspruchsteller und beamtenrechtlichen Versorgungsträger sind dann unter Berücksichtigung der Haftungsquote der jeweils fiktiv (bei unterstelltem Rechtslageregress) an die PKV/SVT zu entrichtende Betrag der Berechnung zugrunde zu legen.

[250] Teilungsabkommensquote (TA-Quote) mit GUV: 60 %. Berechnung: Aufwand * Teilungsabkommensquote (TA-Quote) = Zahlbetrag.
[251] Aufwand (3.000 EUR) * Teilungsabkommensquote (TA-Quote 60 %) = Zahlbetrag (1.800 EUR).
[252] Teilungsabkommensquote (TA-Quote) mit PKV: 55 %.

Berechnung: Aufwand * Teilungsabkommensquote (TA-Quote) = Zahlbetrag.

[253] Aufwand (3.000 EUR) * Teilungsabkommensquote (TA-Quote 55 %) = Zahlbetrag (1.650 EUR).
[254] Im Beispiel: Teilungsabkommensquote (TA-Quote) 55 %.
[255] Im Beispiel: Teilungsabkommensquote (TA-Quote) 60 %.

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