Rz. 346

 

Beispiel 2.24

Die Heilbehandlungskosten für den beihilfeberechtigten AS betragen insgesamt 10.000 EUR. Hiervon verbleibt beim Verletzten ein Eigenanteil von 1.000 EUR, der UVT[249] zahlt 3.000 EUR, die private Krankenzusatzversicherung trägt 3.000 EUR, der Beihilfeträger 3.000 EUR.

 
Aufwand der Beteiligten   geschuldeter Schadenersatzbetrag
Haftung: 80 % 50 % 30 %
kongruenter Schaden 10.000 EUR Ersatz: 8.000 EUR 5.000 EUR 3.000 EUR
Aufwand 1. AS  1.000 EUR Rechtslage 1.000 EUR 1.000 EUR   750 EUR
2. GUV  3.000 EUR Rechtslage 3.000 EUR 3.000 EUR 2.250 EUR
3. PKV (Zusatz-)  3.000 EUR   3.000 EUR 1.000 EUR ---
4. Beihilfe  3.000 EUR Rechtslage 1.000 EUR --- ---
Rangfolge der bevorrechtigten Befriedigung: 1. unmittelbar anspruchsberechtigte Person, SVT (gleichberechtigt)
2. siehe 1. (gleichberechtigt)
3. Private Kranken-/Pflegeversicherung
4. Dienstherr/Beihilfeträger
[249] Eine vergleichbare Situation besteht bei freiwilliger Versicherung des Beamten in einer gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherung.

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