Rz. 58
▪ | Bestätigende Regelung zum Leistungsort i.S.v. § 269 BGB: zulässig |
▪ | Liegt ein Versendungskauf vor? Dann ist eine dem § 447 BGB entsprechende Regelung des Gefahrübergangs wegen § 475 Abs. 2 BGB unzulässig. |
▪ | Kosten der Abholung: Regelung zulässig; Kosten bei Versandhandel: (reine) Kostenregelung auch in den Fällen des § 447 BGB zulässig (Kostenhöhe ist transparent und angemessen zu begrenzen). Wird (wie im Muster Rdn 60) mit der Kostenregelung die Leistungsortregelung verbunden, könnte dieses den Eindruck erwecken, dass auch die Gefahr am Sitz des Verkäufers übergeht; daher ist eine entsprechende Klarstellung zu empfehlen. |
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