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Muster 2.6: Leistungsort und Kostentragung beim Versandhandel (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.6: Leistungsort und Kostentragung beim Versandhandel (Verkauf-AGB)

Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des _____ [Verkäufers]. Die Versendung der Ware an den vom Käufer angegebenen Ort ist Vertragsgegenstand. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Leistungsort in der in der Bestellung konkret angegebenen Höhe. Die Gefahr des Untergangs der Ware trägt bis zur Übergabe der Verkäufer.

Der Käufer kann eine abweichende Versandart bestimmen. Die dafür zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Käufer. Diese zusätzlichen Kosten sind auch dann zahlbar, wenn der Käufer von einem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Für Artikel, die nicht postversandfähig oder für welche besondere Versandarten nötig sind (Sperrgut, Batterien und andere), werden zusätzliche Versandkosten berechnet.

Beauftragt abweichend von Vorstehendem der Käufer die Transportperson und sucht diese auch aus, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung mit Übergabe an diese Versandperson auf den Käufer über.

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