Rz. 89

Bei der Auswahl aus dem Kreis der betroffenen Mitarbeiter sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie Schwerbehinderung wie folgt zu berücksichtigen:[131]

Checkliste

Beschäftigungsjahre:

für jedes volle Beschäftigungsjahr bis 10 Jahre: 1 Punkt
für jedes volle Beschäftigungsjahr ab dem 11. Jahr: 2 Punkte

Lebensalter:

für jedes vollendete Lebensjahr ab vollendetem 18. Lebensjahr: 1 Punkt

Unterhaltspflichten:

für jedes unterhaltsberechtigte Kind: 4 Punkte
verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft: 4 Punkte
bei geschiedenen Ehegatten, die ihre Unterhaltspflicht durch Vereinbarung oder Unterhaltstitel nachweisen: 4 Punkte

Schwerbehinderung:

Schwerbehinderung bis 50 % (einschließlich Gleichgestellte): 5 Punkte
über 50 % je 10 % Erwerbsminderung: 1 Punkt
[131] Die Gewichtung der vier Sozialkriterien untereinander ist bei einer Auswahlrichtlinie nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfbar, § 1 Abs. 4 KSchG. Eine abschließende Einzelfallabwägung ist entbehrlich, BAG 9.11.2006 – 2 AZR 812/05, BB 2007, 1393.

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