Rz. 81

 
Praxis-Beispiel

Der Arbeitnehmer wird ab dem (…) befristet zur Vertretung (während der Elternzeit) von Herrn/Frau (…) als (…) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ende der (Elternzeit von Herrn/Frau (…)), jedoch frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Zweckerreichung der Befristung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge