Rz. 59

Vorübergehender Arbeitsbedarf vorhanden?

Wird der Mehrbedarf wieder absinken (oder besteht dauerhafter Mehrbedarf)?
Wann wird der Mehrbedarf an Arbeit nicht mehr bestehen?
Wird der Arbeitnehmer gerade für den vorübergehenden Mehrbedarf eingestellt, nicht aber darüber hinaus (aber ggf. kürzer)?

Zeit- oder Zweckbefristung?

Steht der Zeitpunkt des Wegfalls der Mehrarbeit datumsmäßig fest? Dann Enddatum und damit Zeitbefristung vorsehen.
Steht der Zeitpunkt des Wegfalls der Mehrarbeit nur im Grundsatz fest, dann die Beendigung genau hinsichtlich des Abschlusses der Arbeiten bezeichnen, jedoch schriftliche Mitteilung nach § 15 Abs. 2 TzBfG über die Erreichung des Zwecks vorsehen; Beendigung dann frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

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