Rz. 102
▪ | Erprobung objektiv erforderlich?
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▪ | Sechs Monate Erprobung angemessen – eine Angemessenheitskontrolle von sechs Monaten nicht überschreitenden Probezeitvereinbarungen findet wegen § 622 Abs. 3 BGB nicht statt. | ||||
▪ | Erprobung auch nach Ablauf der Befristung objektiv noch erforderlich?
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