Rz. 1586

In einer örtlichen Versetzungsklausel sollte geregelt werden:

in welche Betriebsstätten/Betriebe eine Versetzung vorbehalten sein soll,
alternativ: in welche Regionen (Inland, Ausland, Bundesländer, Kreise) eine Versetzung vorbehalten sein soll,
alternativ: Entfernungsradius vom ursprünglichen Arbeitsort,
bei unternehmensweiter Versetzung Gründe für Versetzung
ggf. Ankündigungsfrist.[3509]

Muster 1a.87: Versetzungsklauseln

 

Muster 1a.87: Versetzungsklauseln

Ortsbezogene Versetzungsklausel

Der Mitarbeiter wird als _________________________ am Standort _________________________ eingestellt. Die Gesellschaft behält sich vor, ihn innerhalb seines Aufgabenbereichs und in gleicher Funktion auch am Standort _________________________ (für die Dauer von höchstens _________________________ Monaten) einzusetzen.

Alternativ:

Der Mitarbeiter wird als _________________________ am Standort _________________________ eingestellt. Die Gesellschaft behält sich vor, ihn innerhalb seines Aufgabenbereichs und in gleicher Funktion auch an anderen Standorten in _________________________ (in einem Umkreis von 10/20/50 km) (für die Dauer von höchstens _________________________ Monaten) einzusetzen.

Unternehmensweite Versetzung

Der Mitarbeiter wird als _________________________ eingestellt.

Einsatzort ist _________________________. Die Gesellschaft behält sich vor, den Mitarbeiter auch in anderen Betrieben des Unternehmens an einem anderen Ort zu beschäftigen, soweit der örtliche Wechsel unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mitarbeiters zumutbar ist.

Vorübergehende Versetzung in ein anderes Konzernunternehmen

Der Mitarbeiter wird als _________________________ in _________________________ eingestellt.

Die Gesellschaft behält sich vor, den Mitarbeiter vorübergehend bis zur Dauer von _________________________ Monaten in einem anderen Unternehmen des _________________________-Konzerns in einer gleichwertigen Position einzusetzen, soweit die Tätigkeit der Vorbildung und den Kenntnissen und Fähigkeiten des Mitarbeiters entspricht. Der rechtliche Bestand seines Arbeitsverhältnisses zur _________________________ -GmbH, die Höhe seiner Vergütung sowie auch die sonstigen Vertragsbedingungen bleiben hierdurch unberührt. Die Interessen des Mitarbeiters sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

[3509] Hunold, NZA-RR 2007, 19, 22.

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