Rz. 686

Der Begriff des Bonus erfasst jene zusätzlichen Entgeltbestandteile, die als monatliche oder jährliche Zahlungen neben der regelmäßigen Festvergütung gewährt werden. Obgleich dieser Begriff uneinheitlich genutzt wird, werden als Bonus maßgeblich variable, leistungsbezogene Vergütungsformen wie Tantiemen (vgl. Rdn 1383 ff.), Zielvergütungen (vgl. Rdn 1713 ff.) sowie Prämien-, Zulagen- und Provisionsregelungen bezeichnet. Dabei sind Boni in Form von Geldleistungen üblich, doch erfreuen sich auch Sachleistungen zunehmender Beliebtheit. Schließlich werden auch Sonderzahlungen, die die Arbeitsleistung und/oder die Betriebstreue des Arbeitnehmers honorieren sollen (vgl. Rdn 1335 ff.), bisweilen als Bonus bezeichnet.

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