Rz. 33

Die Aussage eines über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrten Angehörigen ist grundsätzlich nicht verwertbar (BayObLG bei Rüdt, DAR 1980, 269; BGH NStZ 1990, 25).

Das gilt selbstverständlich auch für die vom Zeugen in einer lediglich informatorischen Befragung gemachten Angaben (BayObLG NZV 2005, 492; OLG Zweibrücken MittBl 2006, 173; OLG Bamberg DAR 2012, 32).

Auf die Kenntnis des Gerichtes von dem bestehenden Angehörigenverhältnis kommt es dabei nicht an (BGH bei Tolksdorf, DAR 2001, 200).

 

Rz. 34

 

Achtung

Beachte die hohen Anforderungen, die an die Darlegung einer solchen Rüge gestellt werden (OLG Bamberg DAR 2012, 32).

 

Rz. 35

Das Beweisverwertungsverbot entfaltet dabei aber keine Fernwirkung. Beweismöglichkeiten, die erst aufgrund einer solchen Aussage bekannt geworden sind, dürfen deshalb verwertet werden (OLG Köln NZV 2001, 137).

 

Rz. 36

 

Achtung: Vernehmung durch Sachverständigen

Der Sachverständige selbst ist zur Belehrung eines Zeugen nicht verpflichtet. Die ihm gegenüber gemachten Angaben sind ohne Einschränkung dann verwertbar, wenn der Zeuge im Laufe des Verfahrens zuvor bereits von einem Richter belehrt worden war (BGH bei Tolksdorf, DAR 1996, 176; BGH NJW 1998, 830).

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