Rz. 94

Im Gegensatz zum Blut sind relevante Abbauprodukte im Urin länger nachweisbar. Zum Nachweis von Alkoholkonsum hat sich das Stoffwechselprodukt Ethylglucuronid (EtG) bewährt. Da es langsamer ausgeschieden wird, ist es noch dann im Urin nachweisbar, wenn Alkohol selbst nicht mehr im Blut oder Urin nachgewiesen werden kann. Zu beachten ist dabei, dass die Nachweisdauer dosisabhängig ist. Geringe Mengen von Alkohol werden über die EtG-Bestimmung nicht nachweisbar sein. Für die Bestimmung folgt hieraus, dass negative Befunde keinen Abstinenzbeweis sondern lediglich einen Abstinenzbeleg darstellen, der die Angaben des Klienten zu seiner Abstinenz unterstützen kann. Der Klient, der sich einem sogenannten Abstinenzkontrollprogramm unterzieht, wird in den Begutachtungsstellen für Fahreignung umfassend aufgeklärt, sodass eine geringfügige Aufnahme von Alkohol, z.B. durch Medikamente, Belastungen am Arbeitsplatz oder den Verzehr ethanolhaltiger Nahrungsmittel, nachträglich nicht als Erklärung für einen positiven Befund anerkannt werden kann. Weitere Informationen zu den Abstinenzkontrollprogrammen folgen in § 20 Rdn 34 ff.

 

Rz. 95

Für Alkohol ergeben sich Nachweiszeiten, die (je nach Dosis) bis zu drei Tage betragen können. Ein ähnlicher Zeitraum kann für viele Drogen angegeben werden.

Die Dauer der Nachweismöglichkeit im Urin ist für die unterschiedlichen Substanzen in Tabelle 19.2[17] aufgeführt.

 

Tab. 19.2: Nachweisbarkeitsdauern für ausgesuchte Substanzen im Urin

Substanzen im Urin Nachweisbarkeitsdauer* seit letztem Konsum
THC und Metaboliten

Hauptmetabolit THC-COOH-Glucuronid:

bei einmaligem Probierkonsum: ca. 2–3 Tage

bei vereinzeltem/gelegentlichem Konsum: 2–4 Tage

bei mehrmals wöchentlichem Konsum: ca. 5–14 Tage

bei Dauerkonsumenten: 2–6 Wochen, in Einzelfällen ggf. länger
Opiate

Heroin: Ausscheidung als konjugiertes Morphin:

dosisabhängig: ca. 48–96 Stunden

6-MAM: im Urin nur wenige Stunden, je nach Blasenentleerung maximal etwa bis zu 10 Stunden nachweisbar

freies Morphin: 24–48 Stunden

konjugiertes Codein: 48–72 Stunden
Kokain

Benzoylecgonin: dosisabhängig: 2–3 Tage

Ecgoninmethylester: bis 2 Tage

unverändertes Kokain: dosisabhängig: bis 12 Stunden

Amphetamin,

Methamphetamin,

Methylendioxyamphetamine
verschiedene Wirkstoffe: vom pH-Wert des Urins und von der Dosis abhängig: 1–3 Tage
Ethylglucuronid dosisabhängig: 1–3 Tage
[17] Nach Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP)/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) (Hrsg.), Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung: Beurteilungskriterien, 3. Aufl. 2013, S. 249.

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