Rz. 31

Das Familieneinkommen beträgt:

Einkommen M: 2.935 EUR nach Abzug des um 10 % erhöhten Kindesunterhaltsanteils (3.500 EUR – 565 EUR).

Einkommen F: hier ist wieder zu berücksichtigen, dass M und F zusammenleben. Also ist ihr um 10 % erhöhter Kindesunterhaltsanteil abzuziehen.

Der Kindesunterhalt nach dem zusammengerechneten Einkommen wurde bereits oben mit 658,50 EUR ermittelt.

Der 22 %-Anteil der F hieran beträgt 145 EUR.

Eine Erhöhung um 10 % ergibt 160 EUR (145 EUR + 15 EUR).

Einkommen F somit: 840 EUR nach Abzug des um 10 % erhöhten Kindesunterhaltsanteils (1.000 EUR – 160 EUR).

Das Familieneinkommen von M und F beträgt also: 3.775 EUR (2.935 EUR + 840 EUR).

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