1. Muster: Erbteilsübertragung an den vorkaufsberechtigten Miterben
Rz. 82
Muster 18.12: Erbteilsübertragung an den vorkaufsberechtigten Miterben
Muster 18.12: Erbteilsübertragung an den vorkaufsberechtigten Miterben
_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)
Anwesend sind
1. | _________________________, im Folgenden "Erschienener zu 1)" genannt, |
2. | _________________________, im Folgenden "Erschienener zu 2)" genannt, |
3. | _________________________, im Folgenden "Erschienener zu 3)" genannt, |
alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise.
Auf Ansuchen beurkunde ich Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der am _________________________ verstorbene F ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seinen vier Kindern, den Erschienenen zu 2) und 3), dem D und dem E, zu gleichen Teilen beerbt worden. Der E hat durch notariellen Vertrag vom _________________________ seinen Anteil an der Erbschaft an den Erschienenen zu 1) verkauft und übertragen. Von dem Verkauf und der Übertragung hat er seinen Miterben durch Schreiben vom _________________________ Mitteilung gemacht.
§ 2 Erbteilsübertragung
D hat dem Erschienenen zu 1) durch Schreiben vom _________________________ mitgeteilt, dass er von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch mache. Die Erschienenen zu 2) und 3) haben durch gemeinschaftliches Schreiben vom _________________________ an den Erschienenen zu 1) das Vorkaufsrecht ausgeübt. Hiermit überträgt nun der Erschienene zu 1) den sich auf ¼ des Nachlasses des Erblassers F belaufenden Erbteil, den er von dem Miterben E gekauft hat, auf die Erschienenen zu 2) und 3) gemeinschaftlich und bekennt, dass sie ihm die _________________________ EUR, die er als Teil des Kaufpreises an den E gezahlt hatte, erstattet haben.
§ 3 Annahme der Erbteilsübertragung
Die Erschienenen zu 2) und 3) nehmen die Übertragung des Erbteils auf sie an und erkennen an, gegenüber dem Erschienenen zu 1) zur Einlösung der Wechsel über insgesamt _________________________ EUR verpflichtet zu sein, die gemäß dem zwischen dem E und dem Erschienenen zu 1) geschlossenen notariellen Kaufvertrag vom _________________________, UR-Nr. _________________________, zur Deckung des weiteren Kaufpreises dem E ausgestellt wurden und die der Erschienene zu 1) angenommen hat und die inzwischen der E an verschiedene Firmen gegeben hat.
§ 4 Kosten
Die Kosten dieser Verhandlung tragen die Erschienenen zu 2) und 3). Sie übernehmen gleichfalls die Kosten der Notariatsverhandlung Nr. _________________________ über den Verlauf und die Übertragung des Erbteils, zu deren Tragung sich der Erschienene zu 1) gegenüber dem E verpflichtet hat.
Diese Niederschrift wurde vom Notar den Anwesenden vorgelesen, von diesen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben:
2. Hinweise zum Muster
Rz. 83
Hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung des Käufers zur Rückübertragung des erworbenen Erbteils auf die Miterben, welche ihm gegenüber ihr Vorkaufsrecht ausgeübt haben, wird auf die Hinweise in Rdn 68 ff. verwiesen.
Rz. 84
Abwicklung des Übertragungsanspruches
Der Übertragungsanspruch kann lediglich von denjenigen Miterben ausgeübt werden, die ihren Erbteil weder veräußert noch auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet haben. Die ihr Vorkaufsrecht ausübenden Miterben können gem. § 2039 S. 1 BGB gemeinsam oder jeder für sich von dem Käufer Leistung an die (Erben-)Gemeinschaft verlangen. Der übertragene Erbteil fällt dann wieder zurück in die Erbengemeinschaft. Da darin auch die Miterben enthalten sind, die auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet haben, erhöht sich der Anteil am Nachlass der Miterben, die ihr Vorkaufsrecht ausgeübt bzw. den Übertragungsanspruch geltend gemacht haben, verhältnismäßig.
Rz. 85
Haftung
Gemäß § 2036 BGB haftet der Käufer bis zum Zeitpunkt der Erbteilsübertragung für die Nachlassverbindlichkeiten, danach nur noch für etwaige Verwaltungshandlungen gem. §§ 1978–1980 BGB. Die Freistellung von der Haftung ab der Übertragung gilt selbst für Fälle, in welchen der Käufer in die unbeschränkte persönliche Haftung genommen wurde. In diesen Fällen geht die unbeschränkte Haftung dann auf die Miterben, die ihr Vorkaufsrecht ausgeübt haben, über, § 2007 BGB.
Rz. 86
Form
Hinsichtlich der Form der Erbteilsübertragung des Käufers an die ihr Vorkaufsrecht ausübenden Miterben wird auf den entsprechenden Hinweis zum Muster in Rdn 82 verwiesen.
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