1. Muster: Verzichtserklärung

 

Rz. 65

Muster 18.9: Verzichtserklärung

 

Muster 18.9: Verzichtserklärung

– Einschreiben mit Rückschein –

An

1. _________________________
2. _________________________

Unter Bezugnahme auf das Mitteilungsschreiben des _________________________ vom _________________________ mit dem Inhalt, dass _________________________ seinen Anteil an dem Nachlass des _________________________ an _________________________ verkauft (und übertragen) hat, erkläre ich hiermit, dass ich von meinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch mache. Dieses Recht steht nunmehr nur noch _________________________ zu, der neben mir und _________________________ alleiniger Miterbe ist.

(Unterschrift)

2. Hinweise zum Muster

 

Rz. 66

Verzichtet ein Miterbe auf die Ausübung, steht das Vorkaufsrecht den anderen allein zu (§ 472 S. 2 BGB). Durch Verzicht sämtlicher Berechtigter erlischt das Vorkaufsrecht. Der Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts bedarf ebenso wie die Ausübung des Rechts grundsätzlich keiner Form (§ 464 Abs. 1 S. 2 BGB) und kann schon vor der Mitteilung nach § 469 BGB erfolgen.[78]

Der vorkaufsberechtigte Miterbe kann bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem ihm der Verkäufer oder der Erwerber Mitteilung von der Übertragung des Anteils macht, die Erklärung gegenüber dem Verkäufer abgeben. Gegenüber dem Käufer muss er diese ab dem Zeitpunkt Übertragung sogar abgeben. Zweckmäßig erscheint es, wenn er auch den Verkäufer von seinem Entschluss in Kenntnis setzt, auch wenn ihm die Übertragung schon mitgeteilt worden ist.

[78] Grüneberg/Weidlich, § 2034 BGB Rn 10.

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