Rz. 59
Im Rahmen der gerichtlichen Bemessung der im Einzelfall "billigen Entschädigung" ist das Gericht, wenn der Klageantrag nicht – ausnahmsweise – eine Obergrenze bestimmt (was bei Angabe eines Mindestbetrages unzweifelhaft nicht der Fall ist, aber auch bei Mitteilung einer Größenordnung regelmäßig fern liegen wird) – nicht gemäß § 308 ZPO an einen Mindestbetrag oder eine mitgeteilte Größenordnung gebunden.[205]
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