Rz. 356

Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister

 

Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister

Amtsgericht

– Handelsregister –

60256 Frankfurt am Main

Taxelex GmbH

HRB _____

In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Liquidator der Gesellschaft, den Gesellschafterbeschluss vom _____. Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an:

1. Die Gesellschaft ist mit Wirkung zum Ablauf des _____ aufgelöst.
2. Es gilt folgende abstrakte Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator vorhanden, so ist dieser einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so sind zwei Liquidatoren gemeinsam oder jeweils ein Liquidator zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen Liquidatoren Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
3. Herr Tobias Trakel ist nicht mehr Geschäftsführer. Der Unterzeichner Georg Neu, wohnhaft Austraße 33 in _____ Altenburg, von Beruf Rechtsanwalt, ist zum Liquidator bestellt. Er vertritt die Gesellschaft allein, auch wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind, und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ich, der unterzeichnende Georg Neu, zeichne meine Unterschrift wie folgt:

_____

(Unterschrift)

Der Unterzeichner versichert, dass keine Umstände vorliegen, die seiner Bestellung nach § 66 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 entgegenstehen. Demgemäß versichert er insb. Folgendes:

(1)

Der Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG liegt nicht vor: Dem Unterzeichner wurde weder aufgrund eines gerichtlichen Urteils noch einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde untersagt, einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig auszuüben.

Ggf. Alternative: Dem Unterzeichner wurde weder aufgrund eines gerichtlichen Urteils noch einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde untersagt, einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig hinsichtlich eines Unternehmensgegenstands auszuüben, der ganz oder teilweise mit dem Gegenstand eines solchen Verbots übereinstimmt.

(2)

Der Tatbestand von § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG liegt nicht vor: Der Unterzeichner ist – noch nie – wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten

a) des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),
b) nach den §§ 283 bis 283d des StGB (Insolvenzstraftaten),
c) der falschen Angaben nach § 82 GmbHG oder § 399 des AktG,
d) der unrichtigen Darstellung nach § 400 des AktG, § 331 HGB, § 313 UmwG oder § 17 PublG oder
e) nach den §§ 263 bis 264a oder den §§ 265b bis 266a StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden.

Ggf. Alternative: … während der vergangenen fünf Jahre seit der Rechtskraft des Urteils nicht verurteilt worden mit der Maßgabe, dass die Zeit nicht eingerechnet wird, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

(3) Es gibt auch keine Verurteilung im Ausland wegen einer Tat, die mit den in der Versicherung gem. (2) genannten Taten vergleichbar ist.
(4) Der Unterzeichner ist vom beglaubigenden Notar über seine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht, über die Strafbarkeit falscher Angaben im Rahmen dieser Handelsregisteranmeldung und darüber belehrt worden, dass das Registergericht zur Überprüfung seiner Angaben einen Auszug aus dem Bundeszentralregister über strafrechtliche Verurteilungen und andere Eintragungen (z.B. Untersagung der Ausübung eines Berufes oder Gewerbes) einholen kann.

_____

(Unterschrift des Liquidators) (Unterschrift des Notars)

Notarielle Beglaubigung

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