Rz. 319

Muster 17.39: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen

 

Muster 17.39: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen

Landgericht
_____

– Kammer für Handelssachen –

Klage

des Julius Klack (K), handelnd als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taxelex GmbH,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____,

– Kläger –

gegen

1. Susanne Trakel (S), wohnhaft _____
2. Tobias Trakel (T), wohnhaft _____
3. Gustav Gierig (G), wohnhaft _____

– Beklagte –

wegen Anspruchs auf Rückgewähr gem. §§ 32a, 31 GmbHG a.F.; Geschäftsführerhaftung gem. § 43 GmbHG

Streitwert: 50.000 EUR

Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage. Wir werden beantragen:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Taxelex GmbH 50.000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung der Klage zu zahlen.

Begründung:

Der Kläger macht Ansprüche gegen die Beklagten auf Schadensersatz gem. § 43 GmbHG bzw. auf Rückzahlung einer Einlage geltend.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taxelex GmbH (GmbH). Der Beklagte T ist Alleingesellschafter. Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 EUR.

Der Beklagte T hat der GmbH Ansprüche auf Auszahlung der Tantieme für die Geschäftsjahre _____ und _____ in Höhe von jeweils 20.000 EUR belassen und sich für _____ entstandene Spesen in Höhe von 10.000 EUR nicht erstatten lassen, sondern darlehensweise auf dem Verrechnungskonto der GmbH stehen gelassen.

Seit Anfang _____ war die GmbH zahlungsunfähig und überschuldet. Mehrere Banken haben Kreditanträge zurückgewiesen unter Hinweis auf die Überschuldung, so u.a. durch die Leipziger Bank AG, Zweigniederlassung Frankfurt, und die Oyster-Bank GmbH mit Sitz in Koblenz.

Beweis: Schreiben der Banken vom _____

Dennoch zahlte der Beklagte G am _____ aufgrund einer entsprechenden Anweisung des Beklagten T das Darlehen über 50.000 EUR an die Beklagte S, die die 16 Jahre alte einzige Tochter von T ist. S erstattete im Gegenzug die 50.000 EUR sogleich an die GmbH und beglich damit eine Kaufpreisforderung, die der GmbH gegen S aus einem am _____ geschlossenen Kaufvertrag über _____ zustand.

Am _____ und somit vor dem Inkrafttreten des MoMiG eröffnete das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren über die GmbH.

Bei dem der GmbH belassenen Darlehen des Gesellschafters T über 50.000 EUR handelt es sich um ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen, das nach der ständigen Rspr. des BGH den Grundsätzen über die Erhaltung des Stammkapitals unterfällt; die sog. Rechtsprechungsregeln gelten auch nach Inkrafttreten des MoMiG für Altdarlehen fort (vgl. Art. 103d EGInsO). G hat das Darlehen unter Verstoß gegen seine Geschäftsführer-Pflichten aus § 43 Abs. 1 GmbHG ausgezahlt, so dass er gem. § 43 Abs. 2 GmbHG für den der GmbH dadurch entstandenen Schaden haftet. T ist durch die Auszahlung an seine Tochter mittelbar begünstigt und haftet daher ebenso wie S gem. § 31 Abs. 1 GmbHG auf Rückzahlung des Darlehens.

(Unterschrift)

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