Rz. 240

Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

 

Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

An

_________________________

Ihre Auskunftserteilung vom _________________________ und vom _________________________

In vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Herr _________________________ mit der Wahrnehmung seiner Interessen bezüglich des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ beauftragt.

Sie sind der alleinige Erbe Ihres verstorbenen Vaters _________________________. Unser Mandant ist als nichtehelicher Abkömmling des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Unser Mandant hat Sie mit Schreiben vom _________________________ und mit weiterem Schreiben vom _________________________ aufgefordert, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen. Sie haben unserem Mandanten zunächst mit Schreiben vom _________________________ ein Bestandsverzeichnis vorgelegt, welches Sie beim Amtsgericht für die Beantragung eines Erbscheins ausgefüllt haben. Nach dem zweiten Auskunftsverlangen unseres Mandanten vom _________________________ haben Sie ihm eine zusätzliche Liste über vorhandene Nachlassgegenstände vorgelegt. Wir hatten ergänzend angemahnt, dass nach wie vor weder Auskünfte über Auslandsimmobilien erteilt wurden, noch über lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an Dritte sowie Verträge zugunsten Dritter und Lebensversicherungen. Eine Nachbesserung ist Ihrerseits nicht erfolgt.

Namens unseres Mandanten fordern wir Sie hiermit auf, eidesstattlich zu versichern, dass es sich bei der mit Schreiben vom _________________________ und vom _________________________ erteilten Auskunft durch Vorlage der beigefügten Bestandsverzeichnisse vom _________________________ und vom _________________________ um den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass des am _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ handelt.

Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Nachlassgericht nach § 410 FamFG erlauben wir uns, Ihnen eine Frist bis

_________________________

zu setzen.

(Rechtsanwalt)

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