Rz. 9
Einmalzahlungen sind ebenfalls Einkünfte und dabei auf einen längeren Zeitraum zu verteilen.[10]
Rz. 10
Die Abfindung ist zeitlich so zu verteilen, dass der angemessene Bedarf des Berechtigten und des Verpflichteten in bisheriger Höhe sichergestellt wird.[11] Bei der Beurteilung des Umlegungszeitraums spielen die Kriterien Höhe der Abfindung, Prognose der Beschäftigungschance des Unterhaltspflichtigen und Interessen des Unterhaltsberechtigten eine Rolle.
▪ | Eine Abfindung von 7.000 EUR hat das OLG Saarbrücken auf 20 Monate verteilt.[12] | ||||||||
▪ | Das OLG Düsseldorf hat 52.000 EUR Abfindung auf drei Jahre gestreckt.[13] | ||||||||
▪ | Einen längeren Zeitraum bejahen
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Rz. 11
Praxistipp:
Auf diese Weise lässt sich durch den Bezug einer Abfindung folglich auch bei nicht vorwerfbar eingetretener Arbeitslosigkeit für einen bestimmten Zeitraum ein Einkommen in bisheriger Höhe begründen.[18]
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