Rz. 38

Eine Befristung ist wirksam, wenn die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung bei Abschluss des Arbeitsvertrags bestanden haben, und die Arbeitnehmerin während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags schwanger wird. Selbst die Kenntnis des Arbeitgebers von der bereits bestehenden Schwangerschaft verwehrt es ihm nicht, (nur) einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Arbeitnehmerin abzuschließen.[75] Der Arbeitgeber kann auch im Fall einer Schwangerschaft von einer weiteren Befristung Abstand nehmen. Er darf allerdings die Schwangerschaft nicht zum Anlass der Befristung und einer darauf beruhenden Beendigung nehmen.[76]

 

Rz. 39

Unzulässig ist auch die Nichterneuerung eines befristeten Arbeitsvertrags, der zu einer Abfolge von befristeten Verträgen gehört, wenn die Nichterneuerung ihren Grund in der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hat. Die Nichterneuerung stellt dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 76/207/EWG verstößt.[77] Ob eine Abfolge von befristeten Arbeitsverträgen beabsichtigt war, kann regelmäßig vom Betriebs- oder Personalrat erfragt werden, da diesem häufig mitgeteilt wird, wenn eine mehrfache Befristung beabsichtigt ist.

[76] BVerfG v. 24.9.1990, AP Nr. 136a zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge