Rz. 290

Ein Sonderthema stellt die im Geschäftsführervertrag vereinbarte "gewillkürte Anhörungsklausel" dar, die durchaus praxisrelevant ist. Sie bedeutet bei entsprechender Formulierung, dass der Geschäftsführer vor Ausspruch einer Kündigung durch das zuständige Gremium anzuhören ist. Eine solche vereinbarte Anhörungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine ohne Beachtung der Anhörung ausgesprochene Kündigung wäre unwirksam (vgl. KG v. 27.9.2004 – 2 U 191/02, MDR 2005, 561 = AG 2005, 205 im Fall der außerordentlichen Kündigung eines Vorstandsvertrags).

 

Rz. 291

Muster 16.16: Vertragliche Vereinbarung zur Anhörung des GF vor einer a.o. Kündigung

 

Muster 16.16: Vertragliche Vereinbarung zur Anhörung des GF vor einer a.o. Kündigung

Die Kündigung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund durch die GmbH darf nur ausgesprochen werden, wenn dem Geschäftsführer zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist (ggf. Zusatz: Der Verstoß gegen diese Anhörungspflicht führt zur Nichtigkeit der außerordentlichen Kündigung.)

oder

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund durch die GmbH ist unwirksam, wenn dem Geschäftsführer nicht zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben ist

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