Rz. 656

Eine Wiederbestellung, d.h. eine erneute Amtszeit des Vorstands jeweils begrenzt wiederum für höchstens fünf Jahre – ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wäre eine automatische Verlängerung der Bestellung unzulässig. Denn der Aufsichtsrat ist verpflichtet, jeweils neu zu entscheiden.

 

Rz. 657

 

Hinweis

1. Zulässig ist die vertragliche Vereinbarung einer automatischen Vertragsverlängerung grundsätzlich nur dann, wenn diese an den Fall der Wiederbestellung des Vorstands (= Neuentscheidung) geknüpft ist. Dies ist zwingend. Dann liegt auch keine unzulässige Einschränkung der Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats vor.
2. Ohne neuen Beschluss ist eine automatische Verlängerungsklausel nur zulässig, wenn ein Vorstandsmitglied für weniger als fünf Jahre bestellt ist und der Bestellungsbeschluss eine Verlängerungsklausel enthält, die aber insgesamt die Dauer der Bestellung von fünf Jahren nicht überschreitet (vgl. Hölters/Weber, AG 2005, 629, 631).
 

Rz. 658

Muster 16.29: Wirksame automatische Verlängerung der Amtszeit eines Vorstandmitgliedes

 

Muster 16.29: Wirksame automatische Verlängerung der Amtszeit eines Vorstandmitgliedes

Herr/Frau _________________________ wird zunächst für drei Jahre zum Mitglied des Vorstandes der Z-AG bestellt. Die Bestellung verlängert sich auf fünf Jahre, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist widerrufen wird.

 

Rz. 659

Der Beschl. über eine wiederholte Bestellung darf gem. § 84 Abs. 1 S. 2 und 3 AktG frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit vom Aufsichtsrat gefasst werden. Im Normalfall empfiehlt sich für beide Vertragsparteien, spätestens neun Monate vor Ablauf der Amtsperiode Klarheit über die erneute Bestellung und den neuen Anstellungsvertrag zu schaffen.

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