Rz. 1028

Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung und ein wesentliches Instrument zur Erfüllung der den Finanzbehörden gesetzten Aufgabe, die Steuer nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben (vgl. Monatsbericht des BMF, Oktober 2020, 34). Neben der Betriebsprüfung zählen auch die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten.

 

Rz. 1029

Aber bei Weitem nicht alle Betriebe werden geprüft. Denn für die Außenprüfungen werden die Betriebe in Größenklassen eingeteilt. Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt stichtagsbezogen alle drei Jahre. Ab 1.1.2024 gelten für die Einordnung gem. § 3 BpO neue Abgrenzungsmerkmale (vgl. BStBl I 2022, 1669). Um eine effektive Betriebsprüfung zu erreichen, werden die zu prüfenden Betriebe unter Risikogesichtspunkten ausgewählt. Dies führt in Betrieben unterschiedlicher Größe zu unterschiedlicher Prüfungshäufigkeit, bei der zahlreiche kleinere Betriebe praktisch nie oder nur selten geprüft werden.

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