Rz. 299
Hinweis
Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM.
Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.
Der Versicherungsumfang
1 | Was ist versichert? | ||||||||
1.1 | Grundsatz Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. |
||||||||
1.2 | Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
|
||||||||
1.3 | Unfallbegriff Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
|
||||||||
1.4 | Erweiterter Unfallbegriff Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. |
||||||||
1.5 | Einschränkungen unserer Leistungspflicht Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5). |
||||||||
2 | Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind. |
||||||||
2.1 | Invaliditätsleistung | ||||||||
2.2.1 | Voraussetzungen für die Leistung | ||||||||
2.1.1.1 | Invalidität Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
|
||||||||
2.1.1.2 | Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. |
||||||||
2.1.1.3 | Geltendmachung der Invalidität Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel:Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen. |
||||||||
2.1.14 | Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6), sofern diese vereinbart ist. |
||||||||
2.1.2 | Art und Höhe der Leistung | ||||||||
2.1.2.1 | Berechnung der Invaliditätsleistung Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
|
||||||||
2.1.2.2 | Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung Der Invaliditätsgrad richtet sich
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar i... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen