Rz. 177

Der Unternehmenswert bzw. der Wert der Unternehmensbeteiligung spielt also für sämtliche pflichtteilsbezogenen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, nicht nur eine konkrete Vorstellung vom Unternehmenswert zu entwickeln, sondern diese auch in geeigneter Form zu dokumentieren. Soweit ein allen Regeln der Kunst entsprechendes Unternehmensbewertungsgutachten durch einen Wirtschaftsprüfer erstellt wird, kann man i.d.R. davon ausgehen, dass auch eine ausreichende Dokumentation der Bewertungsgrundlagen stattfindet. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, neben Jahresabschlüssen und Buchhaltungsunterlagen insbesondere die im Zeitpunkt der Wertermittlung bestehenden Planungen sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren.

 

Rz. 178

Unternehmensbewertungen sind stets zukunftsbezogen. Zukünftige Entwicklungen können jedoch zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung nicht vorhergesehen werden, die Bewertung fußt daher auf Annahmen und Planungen. Betrachtet man das Bewertungsergebnis rückblickend und mit einigem zeitlichen Abstand, so stellt man oftmals fest, dass die tatsächlichen Entwicklungen nicht dem ursprünglich prognostizierten Lauf der Dinge entsprechen. In dieser Situation kann es von entscheidender Bedeutung sein, die der Bewertung zugrunde liegenden Plandaten vorlegen und ihre Plausibilität (aus der Sicht des Stichtages) darlegen zu können. Ohne eine saubere Dokumentation der seinerzeitigen Unternehmensplanung ist eine Argumentation gegen die zwischenzeitlichen tatsächlich eingetretenen Entwicklungen praktisch aussichtslos.

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