Rz. 33

Die Auswertung durch einen Sachverständigen erfolgt anhand des Videomaterials, das im Detail analysiert wird. Wie schon dargestellt (Rdn 24) wird im Grunde genommen lediglich zwischen manueller und automatischer Messmethode unterschieden.

Bei der automatischen Messmethode werden Weg- und Zeitmessung zeitgleich gestartet und beendet. In der Abbildung 8 (Rdn 34) ist der Start einer solchen automatischen Messung zu sehen. Die Wegstrecken- und Zeitanzeigen befinden sich dort noch in 0-Position. Bereits ein Videoeinzelbild später werden dann beide Einblendungen zeitgleich aktualisiert.

Die Abbildung 9 (Rdn 34) zeigt das dazugehörige Messende. Die Wegstreckenanzeige gibt dort einen Wert von 164 m und die Zeitanzeige einen Wert von 3,37 Sekunden aus. Beide Anzeigen wurden zeitgleich beendet. Über das Weg/Zeit-Gesetz folgt hieraus dann eine Fahrgeschwindigkeit von 164 m/3,37 s = 48,66 m/s; was abgerundet 175 km/h entspricht. Nach Abzug der Verkehrsfehlergrenze von 5 % bleibt ein vorzuhaltender Geschwindigkeitswert von abgerundet 166 km/h bestehen.

Weiterhin wurde dort die Abbildungsbreite des vorausfahrenden Fahrzeugs ausgemessen. Man erkennt in der Abbildung 8, dass diese dort 2,6 cm beträgt, währenddessen diese bei Ende der Messung (Abbildung 9) nur noch 2,5 cm ausmacht.

Dass sich die Abbildungsbreite verringert, bedeutet, dass sich der vorausfahrende Pkw vom Einsatzfahrzeug entfernte.

Die Messung erfolgte in diesem Fall also zugunsten des vorausfahrenden Fahrzeugführers, da dieses Fahrzeug damit eine größere Wegstrecke als das Einsatzfahrzeug zurücklegte. Da sich die eingeblendeten Werte auf das Einsatzfahrzeug beziehen, wirkt sich dies in der Folge zugunsten des Fahrers aus.

Diese Abbildungen sind gleichzeitig auch ein Beispiel für eine kurze Messstrecke. So würde hier bereits eine Abweichung von lediglich 1 m (z.B. 163 m) einen Tempounterschied von einem 1 km/h bedeuten. In den Fällen, in denen die Abstandszunahme zwischen Messung-Start und Messung-Ende nicht eindeutig ist und zusätzliche Toleranzen gewährt werden müssen, ergeben sich dann nicht unerhebliche Tempoabweichungen.

Bei längeren Messstrecken deutlich oberhalb von 500 m wirkt sich eine Abweichung von z.B. 1 m nicht so deutlich auf den gemessenen Geschwindigkeitswert aus.

 

Rz. 34

Hinweis: Ist die Messstrecke besonders kurz und keine deutliche Entfernungszunahme zum Messende zu erkennen, sind zusätzliche Tempoabzüge sehr wahrscheinlich darstellbar. Auch hohe Distanzen zwischen Messfahrzeug und Betroffenen-Kfz sind kritisch.

Ein weiteres Augenmerk ist bei einer solchen Messung darauf zu richten, dass die Messungen auch tatsächlich innerhalb der vorgehaltenen Geschwindigkeitszone durchgeführt wurden, also sicher hinter bzw. vor den Verkehrszeichen durchgeführt wurden. Nicht selten finden sich Fälle, in denen die Messungen zu spät beendet wurden, also zu dicht am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Kritisch sind dabei Messungen in Geschwindigkeitstrichtern.

Abbildung 8: Messung-Start-Bild (automatische Messung)

Abbildung 9: Messung-Ende-Bild (automatische Messung)

 

Rz. 35

Weiterhin sollte bei Durchsicht des Videomaterials darauf geachtet werden, dass die Beamten mit ihrem Fahrzeug nicht zu dicht auffuhren, also den betroffenen Fahrzeugfahrer nicht durch "Drängelei" nötigen. Nach Autorensicht hätte dies dann nur sehr wenig mit der Erfüllung "hoheitlicher" Aufgaben zu tun.

Wie dargestellt (Rdn 17), ist die Durchführung einer automatischen Messung vorteilhaft, da diese relativ einfach überprüft werden kann; ist im Grunde genommen nur darauf zu achten, dass das Einsatzfahrzeug zum Messende nicht auf das Fahrzeug aufschloss und die Messstrecke ausreichend lang ist.

 

Rz. 36

In der Abbildung 10 (Rdn 39) ist eine Prinzipdarstellung einer manuellen Messung zu sehen. Die einzelnen Positionen geben jeweils wieder, wo der Beamte die Position abschätzen muss und dies dann am Gerät quittiert.

Im Videomaterial lässt sich die manuelle Messung daran erkennen, dass die unten eingeblendeten Anzeigen (Weg und Zeit) getrennt voneinander gestartet und beendet werden.

Der Beamte startet zunächst die Zeitmessung, wenn der vorausfahrende Pkw sich an einem markanten Punkt (z.B. Schild, Leitlinie etc.) befindet.

Im nächsten Schritt startet dieser die Wegstreckenmessung, wenn sich das Polizeifahrzeug ebenfalls an diesem markanten Punkt aufhält.

Nach einer gewissen Fahrstrecke, die ausreichend lang bemessen sein sollte (Richtwert etwa 10 x halber Tachowert) beendet dieser dann die Zeitmessung, wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug an einem weiteren markanten Punkt befindet.

Die Wegmessung wird beendet, wenn sich das Polizeifahrzeug auf Höhe dieses markanten Punktes befindet.

Der Vorteil der manuellen Messmethode liegt darin, dass eine zwischenzeitliche Abstandsveränderung nicht von Belang ist.

Der Nachteil besteht aber darin, dass die Positionen, wo die Wegmessung begonnen und beendet wird, nicht im Videobild zu sehen sind; schließlich befindet sich das Polizeifahrzeug selbst in Höhe dieser Positio...

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