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Der Erblasser hat ein Testament hinterlassen, wonach Erben seine Angehörigen nach gesetzlichem Erbrecht werden sollen. Ein Bruder des Erblassers, der nicht zu den gesetzlichen Erben gehört, der seit vielen Jahren an einer unheilbaren Krankheit leidet und deshalb auch seit Jahren nicht mehr berufstätig sein kann, soll in einem der Häuser des Erblassers ein lebenslanges Wohnungsrecht an einer Drei-Zimmer-Wohnung erhalten.

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