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Bei den Rechtsanwaltsgebühren ist bekanntlich zu unterscheiden zwischen dem Entstehen der Gebühr und der Erstattungsfähigkeit der Gebühr. In einzelnen Fällen kann im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten ein höherer Gebührenanspruch entstehen als der Erstattungsanspruch gegenüber dem Versicherer besteht. In derartigen Fällen kann der Differenzbetrag gegenüber dem Rechtsschutzversicherer geltend gemacht werden.

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