Rz. 93

Wie die Vergütung, die ein Testamentsvollstrecker als natürliche Person für seine Tätigkeit erhält, bei den einzelnen Steuerarten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Erbschaftsteuer) steuerlich zu behandeln ist, hängt im Wesentlichen von folgenden Fragestellungen ab:

Erhält der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine Vergütung und ist diese der Höhe nach angemessen oder unangemessen?
Ist der Testamentsvollstrecker nur gelegentlich oder nachhaltig als solcher tätig?
Ist er selbstständig oder unselbstständig tätig?

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