Rz. 31

Die Rückwirkungsvermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache (z.B. bei Lebensmitteln mit einer kürzeren Verfallzeit als sechs Monaten) oder des Mangels (z.B. bei einer zerbrochenen Vase) unvereinbar ist. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Verkäufer.[73] Als Beispiel bezeichnet die amtliche Begründung[74] insbesondere Kaufverträge über gebrauchte Sachen. Andererseits steht außer Frage, dass die Rückwirkungsvermutung auch für gebrauchte Sachen gilt.[75] Einschränkungen wegen der Art des Mangels sind in der Regel angebracht,

wenn technisch feststeht, dass der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorhanden gewesen sein kann (z.B. bei einem Defekt in einem erst später eingebauten Teil),[76]
wenn feststeht, dass der Mangel seiner Natur nach erst im Laufe der Zeit – also nach Gefahrübergang – eingetreten sein muss (z.B. bei einem geplatzten Reifen),[77]
wenn der Käufer vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsmaßnahmen nicht hat durchführen lassen und dies für den Mangel ursächlich geworden sein kann,[78]
wenn es sich um eine äußerliche Beschädigung handelt, die auch dem fachlich nicht versierten Käufer bei Übergabe hätte auffallen müssen.[79]
 

Rz. 32

Dagegen ist die Rückwirkungsvermutung nicht schon deshalb mit dem Mangel unvereinbar, wenn dieser typischerweise jederzeit auftreten kann (wie z.B. die Verformung eines Karosserieteils) und deshalb keinen hinreichend sicheren Rückschluss darauf zulässt, dass er schon beim Gefahrübergang vorhanden war.[80] Bei einem Karosserieschaden wird die Rückwirkungsvermutung bejaht, wenn die Beschädigung auch dem fachlich versierten Käufer bei Übergabe nicht hätte auffallen müssen.[81]

[73] Reinking/Eggert, Rn 3342; LG Essen NJW 2004, 527.
[74] BT-Drucks 14/6040, 245.
[75] Reinking, zfs 2002, 7; Palandt/Weidenkaff, § 476 Rn 3; OLG Köln NJW-RR 2004, 268.
[76] Hänlein, DB 1999, 2393, 2396.
[77] Kainer, AnwBl 2001, 380, 385.
[78] Reinking, DAR 2002, 15, 23; Maultsch, NJW 2006, 3091 ff.
[79] BGH DAR 2006, 259, 260.
[80] BGH NJW 2005, 3490; BGH NJW 2006, 1195 = DAR 2006, 259, 260; OLG Stuttgart DAR 2005, 91; a.A. AG Landsberg zfs 2007, 33; AG Charlottenburg DAR 2009, 276.

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