Rz. 151
Muster 14.11: Berichtigungsantrag nach § 319 ZPO mit hilfsweiser Erhebung der Gehörsrüge
Muster 14.11: Berichtigungsantrag nach § 319 ZPO mit hilfsweiser Erhebung der Gehörsrüge
An das
Amtsgericht
in _________________________
In dem Rechtsstreit
_________________________ ./. _________________________
beantrage ich die
Berichtigung des Urteils vom _________________________ nach § 319 ZPO. |
Hilfsweise erhebe ich die
Gehörsrüge nach § 321a ZPO. |
Begründung:
Der Kläger hat in diesem Verfahren beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 400 EUR nebst 10 % Zinsen hieraus ab dem 20.1.2002 zu zahlen. Zum Verzugszeitpunkt ist vom Kläger vorgetragen worden, dass er den eingeklagten Betrag zunächst beim Beklagten anmahnte und ihm dann mit Schreiben vom 2.1.2002 nochmals eine Frist bis zum 20.1.2002 zur Zahlung setzte.
Das Gericht hat den Beklagten zur Zahlung von 400 EUR nebst 10 % Zinsen ab dem 20.1.2003 verurteilt. Auch in den Entscheidungsgründen ist ausgeführt, dass der Beklagte ab dem 20.1.2003 Zinsen zu zahlen hat.
Es muss sich insoweit um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO handeln, da überhaupt nicht erkennbar ist, warum ab dem 20.1.2003 Zinsen gezahlt werden sollten.
Sollte das Gericht jedoch eine offenbare Unrichtigkeit ablehnen, wird hilfsweise die Gehörsrüge nach § 321a ZPO erhoben. Das Gericht hat nämlich in diesem Fall nicht berücksichtigt, dass im Schriftsatz des Klägers vom _________________________ zum Verzugseintritt unter Beweisantritt vorgetragen wurde. Wenn das Gericht tatsächlich der Auffassung war, dass dieser Vortrag nicht ausreicht, hätte es hierauf hinweisen müssen. Der Kläger hätte dann noch weiteren Beweis durch Vernehmung des Zeugen _________________________ angeboten, dass der Beklagte die Schreiben des Klägers auch erhalten hat.
Dieser Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht ist auch entscheidungserheblich. Bei der Durchführung der Beweisaufnahme hätte sodann eine Verzinsung ab dem 20.1.2002 ausgesprochen werden müssen.
In der Anlage reiche ich die mir übermittelten Urteilsausfertigungen zwecks Berichtigung ein.
_________________________
Rechtsanwalt
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