Rz. 64
▪ | Ordentliche oder außerordentliche Arbeitgeber-Kündigung |
▪ | Sonstige Bestandsstreitigkeit (Aufhebungsvertrag, Befristung, auflösende Bedingung) |
▪ | Offensichtlich unwirksame Kündigung |
▪ | Besonderes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers |
▪ | Überwiegendes Arbeitgeber-Interesse an Nichtbeschäftigung/Entbindungsgründe |
▪ | Obsiegendes Urteil für den Arbeitnehmer |
▪ | Abweisendes Urteil/Auflösungsantrag/neue Kündigung |
▪ | Angebot zur Beschäftigung an den Arbeitnehmer? (Chance: Reduzierung Verzugslohn; Risiko: Kündigungsgrund) |
▪ | Ablehnung des Angebots durch den Arbeitnehmer? (Risiko: § 615 S. 2 BGB) |
▪ | Vertragliche Abrede treffen (§ 14 Abs. 4 TzBfG) oder Vorbehalt ("Abwendung Zwangsvollstreckung") erklären |
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