Rz. 145

In der Regel treten Bewegungseinschränkungen im Kniegelenk auf. Es kann zu Arthrosen (siehe Rdn 244 f.) kommen und zu Pseudarthrosen (siehe Rdn 293) sowie zum Kraftverlust. Ferner ist zu berücksichtigen, dass statistisch gesehen ein Drittel aller Patienten trotz optimaler Versorgung und Beachtung sämtlicher ärztlicher Regeln über Dauerschmerzen klagen. Gerade bei Trümmerbrüchen oder Mehrfragmentfrakturen besteht eine erhebliche Gefahr von Dauerbeschwerden. Dies hat natürlich Auswirkungen auf Beruf und Haushalt in allen Rechtsgebieten (Sozialrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht etc.). Zudem ist das Auftreten einer Kniescheibenarthrose nach einer Patellafraktur deutlich erhöht. Es besteht auch die Gefahr einer Gelenksvernarbung (Arthrofibrose).

 

Rz. 146

Gelegentlich tritt auch Morbus Sudeck auf (siehe Rdn 271 f.).

 

Rz. 147

Darüber hinaus besteht das allgemeine Operationsrisiko der Thrombose, Embolie, Nervenschädigungen und Infektionen (siehe Rdn 298 f., 264, 253).

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