Rz. 54

Der vorgedruckte Einschub im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug "soweit bekannt" auch bei Voreigentümern keinen Unfallschaden erlitten habe, ist beim Privatgeschäft regelmäßig wirksam (vgl. § 12 Rdn 225 ff.).[138] Als überraschend oder unklar und damit unwirksam wurde die Klausel überwiegend nur bei der Verwendung durch Händler beurteilt,[139] für die heute beim Verkauf an einen Verbraucher jeder Haftungsausschluss unzulässig ist (§ 475 BGB, vgl. § 14 Rdn 12).

[138] OLG Köln NJW 1999, 2601; LG Zweibrücken MDR 1999, 159; OLG Hamburg DAR 1998, 72.
[139] BGH NJW 1998, 2207; KG DAR 1998, 69.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge