Rz. 76
1. | Anbringung einer externen Signatur
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2. | Speicherung von Schriftsatz und Signaturdatei Der RA speichert den Schriftsatz und die erzeugte Signaturdatei an einer vereinbarten Stelle (auf dem Server, auf einer Festplatte oder sonstigem Datenträger) ab und informiert den Mitarbeiter, dass dieser die weiteren Schritte unternehmen soll. |
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3. | Nachrichtenentwurf erstellen
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4. | Signaturprüfung
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Hinweis
Nachdem über den Button "Als Entwurf speichern" die Nachricht im Bearbeitungsbereich geöffnet bleibt (da nach erfolgreicher Speicherung der Button "Bearbeitung fortsetzen" geklickt wurde, anstatt dass der Entwurf z.B. im Grundordner "Entwürfe" durch Klicken auf "Nachrichtenentwurf schließen" abgelegt worden ist), kann, bei geöffnetem Entwurf, über den Button "Drucken" die gesamte Nachricht mit allen Eintragungen, der Darstellung der Anlagen, dem Hinweis, dass die qeS (erfolgreich, teilweise erfolgreich oder fehlgeschlagen) geprüft wurde inkl. dem Prüfprotokoll ausgedruckt oder z.B. als PDF-Dokument gespeichert werden.)
5. | Versand |
Durch Klick auf den Button "Nachricht senden" kann der Nachrichtenentwurf vom Mitarbeiter verschickt werden. |
Hinweis
Sendet der Mitarbeiter, besteht ggf. die Möglichkeit, bei begangenen Fehlern eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wiedereinsetzungsfähigen Fristen zu beantragen.
6. | Postausgangskontrolle und Export |
Sobald die Nachricht auf dem Server des Gerichts eingegangen ist, erfolgt eine Eingangsbestätigung (vollständige Zustellantwort), siehe § 14 Rdn 29; die Frist kann nach der entsprechenden Postausgangskontrolle (siehe § 14 dieses Werks) gestrichen werden. Die gesendete Post befindet sich im Grundordner "Gesendet" und kann von dort exportiert werden (zum Export siehe § 14 Rdn 79 sowie § 10 Rdn 15 ff. in diesem Werk.). |
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