Rz. 159

Das Infrarotlasergerät der Fa. Leivtec vom Typ XV3 besitzt prinzipiell das gleiche physikalische Messprinzip wie die Handlasermessgeräte der anderen Hersteller, letztlich aber eine völlig andere Konzeption. Während man mit den Handlasergeräten – je nach Messentfernung – mehr oder minder punktgenau messen kann, da eine sehr enge Strahlbündelung technisch erzielt wird, ist der Öffnungswinkel des Infrarotlasers dieses Geschwindigkeitsmessgerätes weitaus größer, d.h. dieses Gerät streut die zur Geschwindigkeitsmessung dienenden Infrarot-Laserabtastimpulse merklich stärker in die Umgebung aus. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Vorgängermodells XV2 mit dem grundsätzlich selben Messprinzip (Rdn 129 ff.).

Das LEIVTEC-XV3-Gerät besitzt einen Laseröffnungswinkel von ca. 3°, was in einer Distanz von gut 50 m zur Messsonde einer Laserkeulenaufweitung von immerhin gut 2,5 m nahe kommt.

 

Rz. 160

Mit Einführung des XV3 wurden Messungen dem Urteil des BVerfG bzgl. des Datenschutzes (siehe Rdn 135, LEIVTEC XV2) gerecht.

Es werden zwar auch hier alle Fahrzeuge erfasst, aber diese Daten nur in einem flüchtigen Speicher zwischengespeichert und erst dann, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, endgültig abgespeichert.

Dabei werden lediglich das Start- und das Ende-Bild gespeichert. Alle anderen erfassten Daten werden geräteintern unwiderruflich gelöscht, sodass keine verdachtsunabhängigen Daten gespeichert werden.

 

Rz. 161

Abbildung 11: Frontansicht

Abbildung 12: Rückansicht

 

Rz. 162

Die Messeinheit des lasergestützten Geschwindigkeitsmesssystems LEIVTEC XV3 besteht im Wesentlichen aus dem XV3-Sensor und der digitalen XV3-Kamera (Abbildung 11, Rdn 161). Diese beiden Teile befinden sich in getrennten Gehäusen, sind aber fest miteinander verbunden und justiert. Dies lässt sich in der Abbildung 12 (Rdn 161) gut erkennen. Die Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeit erfolgt ausschließlich im Sensor, der neben Sende- und Empfangsoptik eine Rechnereinheit enthält. Rückseitig am Sensor befinden sich noch ein Außendisplay und ein Visier, mit dem auch ohne Monitor Fahrzeuge anvisiert werden können.

Weitere Komponenten des Messgerätes sind eine weitere Rechnereinheit, die Bedieneinheit, optional ein Bedienfunkempfänger, der Monitor, Akku, Adapter Datenübertragung, diverse Kabel, Transportkoffer und die Anzeige- und Auswertesoftware. Optional sind weiterhin noch eine Monitorfunkübertragung und eine Blitzeinheit erhältlich.

 

Rz. 163

Die externe Rechnereinheit wird mit einer Kabelverbindung mit dem XV3-Sensor/der Kamera verbunden und ist in einem Koffer installiert. In dieser Rechnereinheit sind der Hauptrechner, der Datenspeicher und die Signatureinheit enthalten. Die Bedieneinheit, mit der die Messanlage gesteuert wird, wird mit einer Kabelverbindung an der Rechnereinheit angeschlossen. Optional kann auch ein Bedienfunkempfänger verwendet werden. Der Monitor wird ebenfalls an der Rechnereinheit per Kabel oder optionaler Funkverbindung betrieben. Zum Zubehör gehört noch ein 10 m-Verlängerungskabel, mit dem die Verbindung des Monitors auf insgesamt 12 m verlängert werden kann.

 

Rz. 164

Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, die sich auf den Sensor zubewegen, wird als Änderung der Entfernung mit der Zeit bestimmt. Zur Ermittlung der Entfernung zwischen dem Gerät und einem Fahrzeug wird die Laufzeit von Infrarot-Laserimpulsen gemessen, die von dem Sensor ausgesendet und nach ihrer Reflexion an dem anvisierten Fahrzeug wieder empfangen werden.

Wie bei den anderen Lasergeräten wird eine Abhängigkeit zwischen den Entfernungsmesswerten und der Zeitzählung entworfen, die, wenn eine Regressionskurve hierüber entwickelbar ist, zu einer Messwertbildung führt. Im Grunde genommen werden die Laufzeiten der einzelnen Laserimpulse gemessen, die vom Fahrzeug hin und zurück benötigt werden. Hierbei kommt die ultimative Konstante, nämlich die Lichtgeschwindigkeit zum Tragen. Über das Weg-Zeit-Gesetz ergibt sich daraus dann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Eine technische Besonderheit dieser Laserüberwachungsanlage ist, dass Entfernungsmessungen nach Messbeginn dahin gehend überprüft werden, ob diese zu- oder abnehmen. Eine solche Überprüfung ist softwaretechnisch einfach zu programmieren, sodass es keine Schwierigkeiten bereitet, die Messung des abfließenden Verkehrs (bei dem ja die Einzelabstände zunehmen) messtechnisch zu unterdrücken.

Durch diese Softwarevorgabe wird daher nur der Ankommende, das heißt der auflaufende Verkehr gemessen.

 

Rz. 165

Es wird nicht nur ein einzelner Impuls ausgesandt, sondern eine Vielzahl solcher, wobei während des Messvorganges, der ab etwa 50 m beginnen soll, die Infrarotimpulsaussendung mit einer deutlich höheren Frequenz vonstattengeht, also sobald ein Objekt im Laserfeld registriert wird. Laut Herstellerinformation wird alle 10 ms eine neue Entfernungsmessung vorgenommen, wobei jede Entfernungsmessung aus 200 Lasereinzelimpulsen besteht. Der einzelne Laserimpuls soll hierbei alle 40 µs ausgesandt werden.

 

Rz. 166

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