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Das Infrarotlasergerät der Fa. Leivtec vom Typ XV2 besitzt prinzipiell das gleiche physikalische Messprinzip wie die Handlasermessgeräte der anderen Hersteller, letztlich aber eine völlig andere Konzeption. Während man mit den Handlasergeräten – je nach Messentfernung – mehr oder minder punktgenau messen kann, da eine sehr enge Strahlbündelung technisch erzielt wird, ist der Öffnungswinkel des Infrarotlasers dieses Geschwindigkeitsmessgerätes weitaus größer, d.h., dieses Gerät streut die zur Geschwindigkeitsmessung dienenden Infrarot-Laserabtastimpulse merklich stärker in die Umgebung aus.

Das LEIVTEC-XV2-Gerät besitzt einen Laseröffnungswinkel von ca. 3°, was in einer Distanz von gut 50 m zur Messsonde einer Laserkeulenaufweitung von immerhin gut 2,5 m nahe kommt.

Es handelt sich um das Vorgängermodell des mittlerweile häufig eingesetzten XV3 (siehe Rdn 159 ff.)

 

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Abbildung 5: Frontansicht

Abbildung 6: Rückansicht

 

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Die Messeinheit des lasergestützten Geschwindigkeitsmesssystems LEIVTEC XV2 besteht im Wesentlichen aus dem XV2-Sensor und einem modifizierten analogem Sony-Videocamcorder (Abbildungen 5 und 6, Rdn 130). Diese beiden Teile sind fest miteinander verbunden und justiert (eichamtlich gesichert). Die Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeit erfolgt ausschließlich im Sensor, der neben Sende- und Empfangsoptik eine Rechnereinheit enthält. Rückseitig am Sensor befindet sich noch ein Außendisplay (Abbildung 6, Rdn 130) und ein Fernrohr, mit dem der Sensor exakt ausgerichtet werden kann.

Weitere Komponenten des Messgerätes sind eine Fernbedienung mit 2 m Kabel sowie ein Akku inkl. Kabelverbindung. Optional sind ein Zusatzmonitor, ein 20 m-Verlängerungskabel für die Fernbedienung sowie eine Nachtsichteinrichtung erhältlich.

Abbildung 7: Auswertesystem

 

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Bei dieser Messanlage kommt eine spezielle Auswerteanlage (Abbildung 7, Rdn 131) zum Einsatz, mit der die erstellte Videobandaufnahme ausgewertet wird. Die Auswerteanlage besteht aus einem Demodulator, einem Videorekorder, sowie optional einem Videomonitor bzw. Videoprinter.

 

Rz. 133

Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, die sich auf den Sensor zubewegen, wird als Änderung der Entfernung mit der Zeit bestimmt. Zur Ermittlung der Entfernung zwischen dem Gerät und einem Fahrzeug wird die Laufzeit von Infrarot-Laserimpulsen gemessen, die von dem Sensor ausgesendet und nach ihrer Reflexion an dem anvisierten Fahrzeug wieder empfangen werden.

Wie bei den anderen Lasergeräten wird eine Abhängigkeit zwischen den Entfernungsmesswerten und der Zeitzählung entworfen, die, wenn eine Regressionskurve hierüber entwickelbar ist, zu einer Messwertbildung führt. Im Grunde genommen werden die Laufzeiten der einzelnen Laserimpulse gemessen, die vom Fahrzeug hin und zurück benötigt werden. Hierbei kommt die ultimative Konstante, nämlich die Lichtgeschwindigkeit zum Tragen. Über das Weg-Zeit-Gesetz ergibt sich daraus dann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Eine technische Besonderheit dieser Laserüberwachungsanlage ist, dass Entfernungsmessungen nach Messbeginn dahingehend überprüft werden, ob diese zu- oder abnehmen. Eine solche Überprüfung ist softwaretechnisch einfach zu programmieren, sodass es keine Schwierigkeiten bereitet, die Messung des abfließenden Verkehrs (bei dem ja die Einzelabstände zunehmen) messtechnisch zu unterdrücken.

Durch diese Softwarevorgabe wird daher nur der Ankommende, das heißt der auflaufende Verkehr gemessen.

 

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Es wird nicht nur ein einzelner Impuls ausgesandt, sondern eine Vielzahl solcher. Die Aussendung der Infrarotimpulse erfolgt kontinuierlich. Ein Geschwindigkeitsmessvorgang wird gestartet, sobald vom Sensor ein Fahrzeug in ca. 50 m bis 43 m Entfernung erkannt wird. Die Messungen enden, sobald das Fahrzeug eine Strecke von ca. 10 m zurückgelegt hat, spätestens aber nach 1,3 s. Werden nach Messbeginn sich vergrößernde Distanzen von der Messanlage registriert, wird die Messung sofort abgebrochen, da es sich um ein Fahrzeug der abfließenden Richtung handelt. So können mit diesem Gerät ausschließlich Fahrzeuge der ankommenden Richtung gemessen werden.

 

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Im Gegensatz zu den Punktlasergeräten wird hier also nicht auf Knopfdruck eine Messung durchgeführt, sondern es findet eine kontinuierliche Impulsaussendung statt. Wird ein reflektierendes sich bewegendes Ziel messtechnisch erkannt, so erfolgt die Aussendung mit einer höheren Frequenzrate.

Für die Ermittlung der Geschwindigkeit ist eine Fahrstrecke von 10 m mit gleichmäßiger Geschwindigkeit erforderlich. Anderenfalls wird die Messung annulliert. Wird bei langsamen Fahrzeugen die Mindeststrecke von 10 m nach 1,3 s nicht erreicht, wird die Messung beendet. In diesem Fall ist auch eine kürzere Messstrecke zur Ermittlung der Geschwindigkeit ausreichend.

Jeder angezeigte gültige Geschwindigkeitsmesswert besteht dann aus 30 bis 300 Entfernungsmessungen.

Der angeschlossene Videocamcorder zeichnet den Messvorgang dabei lückenlos auf, die Messdaten werden als Tonfrequenzfolge auf der Tonsp...

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