Rz. 13

Seit dem Jahr 1994 können Rechtsschutzversicherungsunternehmen ihre Versicherungsbedingungen frei gestalten und damit auch in erbrechtlichen Angelegenheiten Rechtsschutz gewähren. Einige Versicherer haben bereits erkannt, dass ein Entfallen des Rechtsschutzes nach erfolgter Beratung im Falle einer nachträglichen Tätigkeit des Rechtsanwalts kundenunfreundlich ist, haben den Versicherungsschutz entsprechend erweitert und bieten nun auch in erbrechtlichen Angelegenheiten eine über den in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherungen vorgesehenen Rahmen hinausgehende Deckung an. Ist der Mandant rechtschutzversichert, muss der Rechtsanwalt die jeweiligen Versicherungsbedingungen überprüfen bzw. bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen nachfragen, ob Kostendeckung ggf. auch für eine über die erstmalige Beratung des Mandanten hinausgehende Vertretung erteilt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge