Rz. 236

Der Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB) kann auch während der Nachlassverwaltung gegen den Erben geltend gemacht werden.[159] Der Zahlungsanspruch ist gegen den Nachlassverwalter geltend zu machen.

[159] OLG Celle MDR 1960, 402.

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