Rz. 62

BGH-Rechtsprechung zur Kündigung eines Mietverhältnisses

Die Kündigung eines Mietverhältnisses sei zwar eine Verfügung über dieses Rechtsverhältnis, die Erben könnten aber ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses darstellt.[77]

 

Rz. 63

Dieser Rechtsprechung folgen das OLG Frankfurt[78] in Bezug auf die Kündigung eines Darlehens und das OLG Brandenburg[79] in Bezug auf die Kündigung eines Girovertrages und eines Sparkontos.

[77] BGH ErbR 2015, 196 = FamRZ 2015, 497 = ZEV 2015, 339; zuvor schon BGH FamRZ 2010, 119 = NJW 2010, 765 = ZErb 2010, 37 = ZEV 2010, 36.
[79] OLG Brandenburg FamRZ 2012, 821 = NJW-RR 2012, 336 = ZErb 2012, 27 = ZEV 2012, 261.

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