Rz. 62
BGH-Rechtsprechung zur Kündigung eines Mietverhältnisses
Die Kündigung eines Mietverhältnisses sei zwar eine Verfügung über dieses Rechtsverhältnis, die Erben könnten aber ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses darstellt.[77]
Rz. 63
Dieser Rechtsprechung folgen das OLG Frankfurt[78] in Bezug auf die Kündigung eines Darlehens und das OLG Brandenburg[79] in Bezug auf die Kündigung eines Girovertrages und eines Sparkontos.
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