Rz. 91

Eine effiziente Verteidigung gegenüber einer Führerscheinmaßnahme erfordert vor allem Klarheit über das Ziel der Verteidigung, die frühzeitig festgelegt werden und gegenüber dem Mandanten deutlich kommuniziert sein muss. Sie ist davon bestimmt, ob eine Führerscheinmaßnahme abzuwenden ist oder nicht. Besteht die Chance, die Zurückweisung eines Antrages auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu erreichen, muss so schnell wie möglich der Sachverhalt im Sinne des Beschuldigten zur Abwendung einer Führerscheinmaßnahme dargelegt, ggf. mit Beweisanträgen untermauert werden.

Ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden, etwa weil aufgrund der festgestellten BAK absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, sollte das Verfahren beschleunigt werden. Der Mandant selbst muss frühzeitig entscheiden, ob die den Mandanten weniger belastende Erledigung des Verfahrens durch Strafbefehl verfolgt werden sollte oder ob Anklage und Hauptverhandlung erstrebt werden sollen.

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