Rz. 15

Muster 11.15: Rechtsmittelbelehrung nach Durchsuchung

 

Muster 11.15: Rechtsmittelbelehrung nach Durchsuchung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

nach Ihrer Mitteilung hat bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Eine Durchsuchung ist grundsätzlich gemäß § 102 StPO beim Berechtigten selbst als auch bei anderen Personen gemäß § 103 StPO zulässig.

Gegen die bereits stattgefundene Durchsuchung sind Sie nicht rechtslos. Wurde die Durchsuchung vom zuständigen Ermittlungsrichter angeordnet, steht Ihnen der Rechtsbehelf der Beschwerde gemäß § 304 StPO zu. Die Beschwerde ist nicht an eine Frist geknüpft. Gegen eine Durchsuchungsanordnung der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungspersonen wegen Gefahr in Verzug, steht der Rechtsbehelf der richterlichen Entscheidung gemäß § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu, auch wenn die Durchsuchung bereits erledigt ist.

Die Frage der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung kann in weiteren Verfahren durchaus eine Rolle spielen, da ggf. ein sog. Beweisverwertungsverbot bzgl. der aufgrund einer rechtswidrig stattgefundenen Durchsuchung erlangten Beweise bestehen kann.

Ich darf Sie daher bitten mir mitzuteilen, ob gegen die bei Ihnen stattgefundene Durchsuchung ein Rechtsmittel eingelegt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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